Banner Freiwillige Feuerwehr Neu-Isenburg Zeppelin Geändert: So, 26. Feb 2006

Zeppelinheim

Über uns

Details und Hintergründe der freiwilligen Feuerwehr

 

Rechtliche Grundlagen

Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Hessen schreibt den Städten und Gemeinden vor, öffentliche Feuerwehren für den örtlichen Brandschutz zu bilden.

Erst ab 100.000 Einwohnern ist es Pflicht, eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. In Städten mit weniger Einwohnern, also auch in Neu-Isenburg, wird der Brandschutz von Freiwilligen Feuerwehren gewährleistet.

Als kommunale Einrichtungen werden die Feuerwehren von den Städten unterhalten. Diese müssen für die Unterkunft (Feuerwachen), die Anschaffung und Unterhaltung sämtlicher technischen Geräte, sowie Dienstkleidung und Ausbildung der Feuerwehren aufkommen.

 

Umsetzung in Neu-Isenburg

So stellte zum Beispiel für das Jahr 2000 die Stadt Neu-Isenburg im Rahmen des Budgets 595.000 DM für laufende Unterhaltungskosten und 80.500 DM für Neuanschaffungen zur Verfügung. Weitere 344.000 DM waren für den Ersatz eines inzwischen 31 Jahre alten Tanklöschfahrzeugs vorgesehen.

In den beiden Freiwilligen Feuerwehren Neu-Isenburgs sind sechs Frauen und 116 Männer ehrenamtlich tätig.

Die Gesamtausgaben für den Bereich Brandschutz werden einschließlich der Personalkosten und Investitionen im Jahr 2000 rund DM 1,81 Millionen betragen. Dies entspricht rund DM 50 pro Einwohner.